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FAQ – Einschulung

Wann findet die jährliche Informationsveranstaltung  statt?
In diesem Jahr wird es aufgrund  der nicht einzuhaltenden Abstandsregeln keine Informationsveranstaltung in der Schule geben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Muss ich mein Kind auch dann  in der Bornholmer Grundschule anmelden, wenn ich für mein Kind eine andere Schule wünsche?
Sie müssen Ihr Kind immer an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anmelden.

Wenn Sie für Ihr Kind eine andere Grundschule wünschen, können Sie bei der Anmeldung den „Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule“ stellen. Hier können Sie bis zu 3 Wunschschulen angeben.

Das gilt auch, wenn Ihr Kind an einer Privatschule aufgenommen werden soll.
Bei Zwillingskindern muss für jedes Kind ein gesonderter Antrag gestellt werden.

 

Finden in diesem Jahr Schuleingangsuntersuchungen statt?
Die schulärztlichen Untersuchungen werden nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab dem 01.10.2020 stattfinden.

Bei einer Veränderung der Pandemielage werden die Termine entsprechend angepasst.

Um die Gesundheitsämter zu entlasten, haben Sie von uns mit der Einladung zur Anmeldung für Ihr Kind einen Anamnesebogen des Gesundheitsamtes erhalten. Bitte geben Sie diesen ausgefüllt bei der Anmeldung in der Schule ab. Die Anamnesebögen werden dann durch uns an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.

Termine für die Anmeldung zur Schuluntersuchung nehmen Sie bitte selbstständig telefonisch bzw. nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt vor.

 

Woher erhalte ich den Hortantrag und kann ich diesen in der Schule abgeben?
In der Regel werden Ihnen die Formulare für den Hortantrag durch das Jugendamt zugeschickt.

Sollten Sie keinen Hortantrag erhalten haben, können Sie sich an das Bezirksamt Pankow, Jugendamt Fachdienst 5, Kindertagesbetreuung, wenden.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise während der Coronapandemie auf dem Serviceportal der Berliner Bezirksämter.

Die ausgefüllten Hortanträge können Sie in der Schule abgeben. Wir leiten sie dann an das zuständige Jugendamt weiter.

Eine Kopie des von Ihnen und dem Bezirksamt unterschriebenen Vertrages geben Sie bitte in der Schule ab.

 

Kann ich mein Kind für eine vorzeitige Aufnahme in die Grundschule anmelden?
Wurde Ihr Kind bis zum 31.03.2016 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass es keine Sprachförderung benötigt.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung den von der KITA ausgefüllten Bogen „Qualifizierte Statuserhebung Sprachentwicklung vierjähriger Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit.

Wurde Ihr Kind nach dem 31.03.2016 geboren, kann es erst im Sommer 2022 eingeschult werden.

 

Was muss ich tun, wenn ich für mein Kind eine Rückstellung von der Schulbesuchspflicht für 1 Jahr wünsche?
Bitte kreuzen sie das entsprechende Kästchen auf dem Aufnahmeformular an und formulieren Sie eine kurze formlose Begründung.

Wir senden den Antrag dann an das Schulamt, dass über die Rückstellung entscheidet.

 

Mein Kind hat bereits in der KITA einen Integrationsstatus oder es zeichnet sich ab, das ein erhöhter Förderbedarf notwendig ist, was muss ich tun?
Wir bitten Sie, uns bei der Anmeldung schon vorhandene Unterlagen mitzubringen bzw.

unabhängig von der Schuleingangsuntersuchung davon in Kenntnis zu setzen, damit rechtzeitig Anträge für eine gezielte Förderung gestellt werden können.

 

Ich bin in das Einzugsgebiet zugezogen und habe keine Einladung durch die Schule für die Anmeldung meines Kindes erhalten. Was muss ich tun?
Zuzüge werden ausschließlich durch das Schulamt erfasst.

Sie müssen dafür folgendes vorlegen: Miet-/Kaufvertrag, Meldebescheinigung, einen 3. Nachweis, z. Bsp. (Stromrechnung o. ä.)

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne direkt an das Sekretariat wenden.